Sehr geehrter Mitarbeiter (m/w/d),
wie in Ihrem Arbeitsvertrag enthalten, bedarf die Aufnahme einer Neben-/ oder Hauptbeschäftigung eine Meldung bei uns als Arbeitgeber. Deshalb bitten wir Sie, uns für das Kalenderjahr 2023 (erneut) darüber zu informieren, wenn Sie neben Ihrer Arbeit bei der Firma DLS Schlick Dienstleistungs GmbH eine weitere Beschäftigung jeglicher Art ausführen. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die der Informationspflicht bereits in den vergangen Jahren nachgekommen sind und auch, wenn Sie keine (weitere) Nebentätigkeit ausüben.