Bis zum 31. März 2024 müssen 70 % des Jahresurlaubs geplant und der entsprechend ausgefüllte Antrag eingereicht werden.
Der Arbeitgeber wird bis zum 30.04.2024 über die Genehmigung entscheiden. Erfolgt bis dahin keine Rückmeldung gilt der Urlaub als genehmigt.
Urlaubsanträge müssen mindestens 1 Monat vor Antritt gestellt werden.
Der Jahresurlaub muss innerhalb des Kalenderjahres verbraucht werden. Nicht genommener Urlaub bis zum 31.12.2024 verfällt. Der Urlaub wird nicht auf das Folgejahr übertragen und wird nicht ausgezahlt.
Legen mehrere Mitarbeiter ihren Urlaub gleichzeitig, kann der Arbeitgeber keine Genehmigung gewähren und entscheiden m.H. der sozialen Kriterien. Mitarbeiter mit Kindern, längerer Betriebszugehörigkeit haben Vorrang.
Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn sie durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden können. Des Weiteren gelten die Arbeitsvertraglichen Bestimmungen. Bei eigenmächtiger Verlängerung des Urlaubs um die Dauer einer Krankheit muss mit Konsequenzen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses gerechnet werden.
Vergangene Urlaubsanträge oder Urlaubsanträge per WhatsApp werden nicht mehr genehmigt und akzeptiert.